Was kostet ein Wertgutachten fürs Auto?
Einen allgemeingültigen Preis gibt es nicht, und das hat einen rechtlichen Grund: Für privat beauftragte Gutachten besteht keine Gebührenordnung, die Vergütung wird zwischen dir und dem Sachverständigen vereinbart. Der Preis richtet sich nach Fahrzeugwert, Alter und Aufwand. Was für dein Fahrzeug zusammenkommt, sagen wir dir vor dem Termin als Festpreis, und daran halten wir uns. Die Auskunft dazu kostet nichts und verpflichtet dich zu nichts.
Warum es für Wertgutachten keine Preisliste gibt
Weil es für privat beauftragte Gutachten keine Gebührenordnung gibt. Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) regelt nur die Vergütung von Sachverständigen, die von einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer Behörde herangezogen werden (§ 1 JVEG). Wer als Privatperson ein Wertgutachten in Auftrag gibt, fällt nicht darunter. Es gibt für ihn keinen amtlichen Satz, an dem er den genannten Preis messen könnte.
Stattdessen gilt Werkvertragsrecht. Die Vergütung wird zwischen dir und dem Sachverständigen vereinbart. Ist sie nicht bestimmt, dann ist nach § 632 Abs. 2 BGB „bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen“. Eine Taxe, also ein festgesetzter Satz, existiert für Fahrzeugbewertungen nicht. Übrig bleibt die übliche Vergütung, und was üblich ist, ist im Streitfall selbst wieder Auslegungssache.
Umsonst ist ein Gutachten deshalb nicht. Nach § 632 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, „wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist“. Das ist bei einem Gutachten der Fall. Die praktische Folge für dich ist einfach: Lass dir eine Zahl für dein Fahrzeug nennen, bevor jemand losfährt, und verlass dich nicht darauf, dass sich der Preis hinterher von selbst versteht.
Wovon hängt der Preis ab?
Der Preis richtet sich nach Fahrzeugwert, Alter und Aufwand. Was für dein Fahrzeug zusammenkommt, sagen wir dir vor dem Termin als Festpreis, und daran halten wir uns. Je wertvoller und je aufwendiger zu bewerten ein Fahrzeug ist, desto mehr Marktrecherche steckt im Gutachten. Ein junger Kompaktwagen mit klarer Vergleichslage ist schneller belastbar bewertet als ein Youngtimer, für den es kaum vergleichbare Angebote gibt.
- Fahrzeugwert. Er bestimmt, wie genau der Marktvergleich sein muss.
- Alter und Laufleistung. Bei älteren Fahrzeugen zählt der Zustand mehr als die Ausstattungsliste.
- Ausstattung. Sonderausstattung und Umbauten müssen einzeln erfasst und bewertet werden, weil sie den Marktwert je nach Modell sehr unterschiedlich beeinflussen.
- Seltenheit des Modells. Wenige Vergleichsangebote bedeuten mehr Arbeit an der Herleitung.
- Zustand und Vorschäden. Reparierte Vorschäden müssen erkannt und bewertet werden.
- Anlass des Gutachtens. Eine Bewertung, die vor Gericht, gegenüber einer Versicherung oder zwischen Erben Bestand haben soll, muss ausführlicher hergeleitet sein als eine Zahl zur eigenen Orientierung.
- Umfang der Dokumentation, also wie viele Fotos und Belege in das Gutachten gehören.
Der Preis ist deshalb eine Zahl für dein Fahrzeug und keine für alle Fahrzeuge. Genannt wird sie vor dem Termin, nicht danach.
Was ist im Preis enthalten?
Ein Wertgutachten ist keine Zahl auf einem Blatt, sondern eine Kette von Arbeitsschritten, die alle im Preis stecken. Vier davon bestimmen den Aufwand.
- Besichtigung
- Das Fahrzeug wird in Augenschein genommen, nicht nur seine Papiere. Karosserie, Lack, Innenraum und Technik werden durchgesehen, Vorschäden gesucht, Ausstattung und Laufleistung geprüft.
- Bewertung
- Zustand, Ausstattung und Marktlage werden in einen Betrag übersetzt. Dazu gehört der Vergleich mit tatsächlich angebotenen Fahrzeugen, und der ist umso aufwendiger, je seltener das Modell ist.
- Dokumentation
- Befunde und Fotos werden festgehalten, damit die Zahl nachvollziehbar bleibt. Ohne Dokumentation ist eine Bewertung nur eine Behauptung.
- Ausfertigung
- Du bekommst das Gutachten schriftlich und kannst es einem Käufer, einer Versicherung oder einem Gericht vorlegen.
Das bekommst du, und du kannst es einem privaten Käufer direkt vorlegen.
- Händlereinkaufs- und Privatverkaufswert, beide ausgewiesen
- Zustandsbewertung von Karosserie, Lack, Innenraum und Technik
- Fotodokumentation des Fahrzeugs
- Marktvergleich mit nachvollziehbarer Herleitung
- Als PDF per Mail, auf Wunsch zusätzlich gedruckt
Bei dir vor Ort in ganz NRW oder in unserer Prüfhalle in Duisburg, du entscheidest. Wir kaufen keine Fahrzeuge, vermitteln keine und bekommen von niemandem Provision. Du bekommst das Gutachten und damit ist die Sache erledigt.
Wer zahlt ein Wertgutachten, und wann zahlst du nicht?
Das Wertgutachten zahlst du selbst. Du gibst es in deinem eigenen Interesse in Auftrag, und es gibt niemanden, der dir den Schaden ersetzen müsste.
Anders liegt es beim Schadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall. Dessen Kosten gehören zum erforderlichen Herstellungsaufwand nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB und werden von der Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, VI ZR 67/06). Gegen diese Versicherung hast du nach § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG einen eigenen Anspruch. Ob die Beauftragung erforderlich war, beurteilt sich aus deiner Sicht im Zeitpunkt der Beauftragung und nicht im Rückblick (BGH, Urteil vom 30. November 2004, VI ZR 365/03).
Das ist der Unterschied, auf den es für deinen Geldbeutel ankommt. Mehr dazu auf Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?.
| Gutachtenart | Wozu | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Wertgutachten | Verkauf, Versicherung, Erbauseinandersetzung, Eigeninteresse | du selbst |
| Schadengutachten | Schaden nach einem Unfall beziffern und durchsetzen | bei unverschuldetem Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers |
| Kaufberatung | Gebrauchtwagen vor dem Kauf prüfen lassen | du selbst |
Wann brauchst du überhaupt ein Wertgutachten?
In diesen Fällen ist es üblich. Ob es sich in deinem Fall lohnt, hängt davon ab, wie viel Geld an der Bewertung hängt.
- Privater Verkauf
- Du legst dem Käufer eine unabhängige Bewertung vor statt einer Behauptung. Das verkürzt die Verhandlung und stützt deinen Preis.
- Versicherung
- Für ältere und besondere Fahrzeuge verlangen Versicherer eine Wertermittlung, um die Versicherungssumme festzulegen.
- Auseinandersetzung
- Bei Erbfall, Trennung oder Zugewinnausgleich braucht es eine Zahl, die beide Seiten nachvollziehen können.
- Eigenes Interesse
- Vor einer größeren Reparatur ist es sinnvoll zu wissen, wie viel das Fahrzeug überhaupt noch wert ist.
Was unterscheidet ein Gutachten von einer Online-Bewertung?
Eine Online-Bewertung rechnet aus Marke, Baujahr und Laufleistung einen Durchschnitt aus. Sie sieht das Fahrzeug nicht. Genau die Punkte, um die es beim Preis geht, kann sie deshalb nicht erfassen: den tatsächlichen Zustand, reparierte Vorschäden, die Ausstattung und die Papiere.
| Online-Bewertung | Wertgutachten | |
|---|---|---|
| Grundlage | Eingegebene Daten | Besichtigung des Fahrzeugs |
| Zustand berücksichtigt | nein | ja, dokumentiert mit Fotos |
| Herleitung nachvollziehbar | nein | ja, mit Marktvergleich |
| Vorlegbar bei Käufer oder Versicherung | nein | ja, als schriftliches Gutachten |
Wie erfährst du den Preis für dein Fahrzeug?
In einem Gespräch, bevor du dich entscheidest. Wir brauchen dafür nur wenige Angaben, und du musst dafür nirgendwohin fahren.
- Ruf an unter 0177 795 60 96 oder schick uns die Eckdaten über das Kontaktformular.
- Nenn uns Fahrzeug, Baujahr, Laufleistung, den ungefähren Zustand und wofür du das Gutachten brauchst.
- Wir sagen dir, ob ein Wertgutachten in deinem Fall überhaupt das passende Mittel ist. Manchmal ist es das nicht.
- Du bekommst einen Festpreis für dein Fahrzeug. Erst wenn der steht, vereinbaren wir einen Termin.
Die Auskunft kostet nichts und verpflichtet dich zu nichts. Wenn wir dir sagen, dass sich ein Gutachten für dein Fahrzeug nicht lohnt, ist das auch eine Antwort.
Kurz zusammengefasst
- Für privat beauftragte Gutachten gibt es keine Gebührenordnung. Das JVEG gilt nur für Sachverständige, die ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft oder eine Behörde heranzieht (§ 1 JVEG).
- Ohne Preisabrede gilt nach § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung. Deshalb sollte der Preis vor dem Termin feststehen.
- Was ein Wertgutachten kostet, hängt von Fahrzeugwert, Alter, Ausstattung, Zustand, Aufwand und vom Anlass des Gutachtens ab.
- Enthalten sind Besichtigung, Bewertung mit Marktvergleich, Fotodokumentation und die schriftliche Ausfertigung.
- Das Wertgutachten zahlst du selbst. Das Schadengutachten nach unverschuldetem Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).
- Den Festpreis für dein Fahrzeug nennen wir dir vor dem Termin. Die Auskunft ist kostenlos und unverbindlich.
Das ist allgemeine Information zur Rechtslage und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie ein konkreter Fall zu beurteilen ist, hängt von seinen Umständen ab. Wenn es darauf ankommt, sprich mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Wissen, was dein Fahrzeug wert ist.
Ruf an oder schick uns die Eckdaten. Den Festpreis nennen wir dir, bevor du dich entscheidest.