Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall darfst du selbst bestimmen, wer den Schaden an deinem Fahrzeug begutachtet. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt die Kosten dieses Gutachtens als Teil deines Schadensersatzes.

Absagen und uns anrufen.

Ruf an oder schick uns die Daten über das Kontaktformular. Wann wir bei dir sein können, sagen wir dir im Gespräch.