Nutzungsausfall nach einem Unfall: was steht dir zu?
Wenn dein Auto nach einem unverschuldeten Unfall ausfällt, kannst du statt eines Mietwagens eine Entschädigung in Geld für jeden Ausfalltag verlangen. Wie hoch sie ist, ergibt sich aus der Fahrzeuggruppe und der Zahl der Tage, an denen du nicht fahren konntest.
Worauf beruht der Anspruch?
Dass du dein Auto nicht benutzen kannst, ist kein bloßes Ärgernis, sondern ein ersatzfähiger Vermögensschaden. Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs hat das für Sachen bestätigt, deren ständige Verfügbarkeit für die eigene Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist (Beschluss vom 9. Juli 1986, GSZ 1/86, BGHZ 98, 212). Das Kraftfahrzeug gehört dazu.
Bemessen wird der Ersatz nicht danach, was du dir an Kosten erspart hast, sondern danach, was die Gebrauchsmöglichkeit nach Marktmaßstäben in Geld wert ist. Anspruchsgrundlage ist derselbe § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, aus dem sich auch die Reparaturkosten ergeben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Vier Punkte müssen zusammenkommen. Fehlt einer, gibt es keinen Nutzungsausfall.
- Haftung der Gegenseite
- Der Unfallgegner haftet ganz oder teilweise. Bei Teilschuld wird der Nutzungsausfall entsprechend gequotelt.
- Nutzungswille
- Du hättest das Fahrzeug in der Ausfallzeit tatsächlich genutzt. Dass du im Unfallzeitpunkt ein Fahrzeug gehalten hast, spricht bereits dafür.
- Nutzungsmöglichkeit
- Du hättest es auch nutzen können. Wer nach dem Unfall im Krankenhaus liegt oder den Führerschein nicht hat, hat diese Möglichkeit nicht.
- Fühlbare Beeinträchtigung
- Der Ausfall muss sich ausgewirkt haben. Steht ein gleichwertiger Zweitwagen bereit oder fährst du einen Mietwagen, fehlt es daran.
Mietwagen und Nutzungsausfall gibt es nicht nebeneinander. Du wählst das eine oder das andere. Der Mietwagen wird nur in der Höhe ersetzt, in der er erforderlich war; die Entschädigung in Geld ist niedriger, dafür streitfreier.
Wie hoch ist der Tagessatz?
In der Praxis wird der Tagessatz aus der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch abgelesen, die jährlich neu herausgegeben wird. Sie ordnet Fahrzeuge Gruppen von A bis L zu und weist je Gruppe einen Betrag für den Kalendertag aus. Je nach Gruppe und Ausgabejahr liegen die Sätze grob zwischen 23 € und 175 € am Tag.
Der Bundesgerichtshof hat diese Tabellen als Grundlage nicht beanstandet: Sie „gehen von durchschnittlichen Mietsätzen für PKW aus als einem vom Markt anerkannten Maßstab für die Bewertung der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeuges“ (BGH, Urteil vom 23. November 2004, VI ZR 357/03).
Bei älteren Fahrzeugen sinkt der Gebrauchswert. Das wird durch eine Herabstufung innerhalb der Tabelle abgebildet, was der BGH in derselben Entscheidung gebilligt hat. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat die übliche Staffelung so beschrieben:
| Alter des Fahrzeugs | Einstufung in der Tabelle |
|---|---|
| bis 5 Jahre | Gruppe laut Tabelle |
| über 5 Jahre | eine Gruppe tiefer |
| über 10 Jahre | zwei Gruppen tiefer |
Für wie viele Tage wird gezahlt?
Ersetzt wird die Zeit, in der du das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen konntest, begrenzt auf das, was bei zügigem Vorgehen nötig gewesen wäre. Aus § 254 Abs. 2 BGB folgt die Pflicht, die Ausfallzeit auf ein Mindestmaß zu beschränken, also den Reparaturauftrag nicht liegen zu lassen (OLG Saarbrücken, 4 U 470/06).
| Fall | Zeitraum, der in der Regel angesetzt wird |
|---|---|
| Reparatur | Reparaturdauer laut Gutachten, dazu die Zeit bis zur Erteilung des Auftrags |
| Totalschaden oder Ersatzbeschaffung | Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten, dazu eine angemessene Frist, um das Gutachten zu prüfen und sich zu entscheiden |
Womit kürzen Versicherungen den Nutzungsausfall?
Der Nutzungsausfall ist die Position, die am häufigsten gekürzt wird. Vier Einwände kommen immer wieder, und gegen alle vier hilft dasselbe: eine nachvollziehbare Begründung im Gutachten.
| Einwand der Versicherung | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Das Fahrzeug gehört in eine niedrigere Gruppe | Die Einstufung muss aus Modell, Motorisierung, Ausstattung und Alter hergeleitet sein. Steht die Herleitung im Gutachten, ist sie angreifbar, aber nicht beliebig. |
| Die Ausfallzeit war zu lang | Ersetzt wird, was bei zügigem Vorgehen nötig gewesen wäre. Wer den Reparaturauftrag ohne Grund liegen lässt, verliert Tage. |
| Ein Nutzungswille ist nicht belegt | Dass du im Unfallzeitpunkt ein Fahrzeug gehalten hast, spricht bereits dafür. Wer währenddessen im Urlaub oder im Krankenhaus war, hat es schwerer. |
| Du hättest einen Mietwagen nehmen können | Die Wahl liegt bei dir. Der Nutzungsausfall ist in der Regel die günstigere Variante für die Versicherung, nicht die teurere. |
Ein gerechnetes Beispiel
Angenommen, für dein Fahrzeug ergibt die Tabelle nach der Herabstufung einen Tagessatz von 43 €, und das Gutachten weist zwölf Tage Reparaturdauer aus. Dann sind das 12 × 43 € = 516 €, die neben den Reparaturkosten stehen. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Zusage: Welche Gruppe für dein Fahrzeug gilt und wie lange die Reparatur dauert, ergibt erst die Begutachtung.
Genau deshalb steht der Nutzungsausfall bei uns im Gutachten. Was dort nicht beziffert ist, zahlt eine Versicherung selten von sich aus.
Kurz zusammengefasst
- Der Ausfall des eigenen Autos ist ein ersatzfähiger Vermögensschaden (BGH, GSZ 1/86, BGHZ 98, 212).
- Voraussetzung sind Haftung der Gegenseite, Nutzungswille, Nutzungsmöglichkeit und eine fühlbare Beeinträchtigung.
- Der Tagessatz kommt aus der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch, Gruppen A bis L, je nach Gruppe und Ausgabejahr grob zwischen 23 € und 175 € am Tag.
- Ältere Fahrzeuge werden herabgestuft, über 5 Jahre um eine, über 10 Jahre um zwei Gruppen (OLG Saarbrücken, 4 U 470/06).
- Mietwagen oder Nutzungsausfall, nicht beides. Und nur für die Zeit, die bei zügigem Vorgehen nötig war.
Das ist allgemeine Information zur Rechtslage und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie ein konkreter Fall zu beurteilen ist, hängt von seinen Umständen ab. Wenn es darauf ankommt, sprich mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Wir beziffern den Nutzungsausfall im Gutachten.
Ruf an oder schick uns Fotos vom Schaden. Den Vor-Ort-Termin stimmen wir mit dir am Telefon ab.